Für eine nachhaltige Existenzgrundlage: Wir unterstützen hauptberufliche Interpret:innen beim Aufbau eines zweiten Standbeins. Die SIS beteiligt sich mit bis zu 7000 Franken an gezielten Aus- und Weiterbildungen. Gesuchseingabefristen sind am 15. Mai und am 15. Oktober.
- Eingabeberechtigte Personen: hauptberufliche Interpret:innen
Definition: Die kulturelle Tätigkeit finanziert mindestens die Hälfte des Lebensunterhaltes oder mindestens die Hälfte der Normalarbeitszeit wird für die kulturelle Tätigkeit eingesetzt. (Quelle: Kulturförderverordnung 442.11, Art. 6.2) - Wohnsitz: Schweiz oder Liechtenstein (oder mit Schweizer oder Liechtensteiner Staatszugehörigkeit auch in anderen Ländern)
- Eingabefristen: 15. Mai und 15. Oktober, Gesuch muss vor Weiterbildungsbeginn eingereicht werden
- Maximalanzahl an Eingaben: 1 Eingabe pro Weiterbildung möglich, maximaler Förderbeitrag pro Person: 7000 Franken
- Gesuchseingabe: elektronisch via Formular
- Gesuchsbeilagen:
- Lebenslauf
- Diplome (falls vorhanden)
- Die Aus- oder Weiterbildung ermöglicht ein zweites Standbein mit solidem Einkommen (Wirtschaftlichkeit).
- Die Aus- oder Weiterbildung wird an einer anerkannten Bildungsstätte (Institut, Schule oder Hochschule) absolviert.
- Interpret:innen, die über keine oder wenig Berufserfahrung verfügen, werden in der Regel nicht unterstützt.
- Bearbeitungsdauer des Gesuchs: maximal 6 Wochen nach Gesuchseingabefrist
- Zu-/Absage: per Mail, ohne Begründung
- Auszahlung: nach der Zusage
- Weiterbildungsänderung oder -abbruch: Die SIS muss informiert und der Förderbeitrag zurückbezahlt werden. Bei Härtefällen entscheidet der Stiftungsrat.
- Formales: Unvollständige oder per Post/Mail eingereichte Gesuche werden nicht bearbeitet.
- Anspruch auf Unterstützung: Es besteht kein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung.
Fragen?
Nachricht an: gesuche@interpretenstiftung.ch, oder telefonisch: +41 43 322 01 61