Live-Darbietungen und Tourneen

Wir unterstützen Auftritte und Tourneen von Künstler:innen und Gruppen aus den Bereichen Musik, Tanz und Theater mit bis zu 5000 Franken. Gesuche können laufend eingereicht werden.

  • Wohnsitz: Schweiz oder Liechtenstein (oder mit Schweizer oder Liechtensteiner Staatszugehörigkeit auch in anderen Ländern)
  • Eingabefrist: spätestens 2 Monate vor dem ersten Auftritt
  • Gesuchseingabe: elektronisch via Formular
  • Gesuchsumfang:
    • Projektbeschrieb inkl. Darlegung der künstlerischen Motivation
    • Detailliertes Budget und Finanzierungsplan
    • Biografien der Hauptbeteiligten
  • Projektbudget: maximal 80’000 Franken
  • Maximalanzahl an Eingaben: 1 Eingabe pro Künstler:in pro Jahr (SIS-Jahr = 1. November bis 31. Oktober). Im Fall einer Absage ist keine weitere Eingabe im selben Jahr möglich
  • Spartenspezifische Anforderung Jazz, Pop / Rock / Lyrics & Beats: mindestens 6 geplante Auftritte (Ausnahmen sind bei Newcomer:innen möglich und im Projektbeschrieb zu begründen.)
  • Lai:innenchöre/-orchester: werden nur unterstützt, wenn sie professionelle Interpret:innen (ohne Dirigent:innen) beiziehen
  • Veranstalter:innen und Festivals: werden nicht unterstützt

  • Originalität, künstlerische Motivation, Eigenständigkeit, Relevanz und Dringlichkeit 
  • Nachhaltige Ansätze werden positiv gewichtet.
  • Projekte aus der freien Szene und in Nischen werden bevorzugt.

  • Maximal gesprochener Förderbeitrag pro Gesuch: 5000 Franken 
  • Bearbeitungsdauer des Gesuchs: maximal 4 Monate
  • Zu-/Absage: per Mail
  • Auszahlung: spätestens 6 Wochen nach Einreichung des Projektberichts und der Abrechnung – im Idealfall mit Pressespiegel und Fotos
    Wichtig: Referenznummer angeben (verschicken wir mit der Zusage)
  • Formales: Unvollständige oder per Post/Mail eingereichte Gesuche werden nicht bearbeitet.
  • Anspruch auf Unterstützung: Es besteht kein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung.

Fragen?

Begünstigte einer Förderung müssen die Interpret:innen sein. Die SIS fördert ausschliessliche Projekte, die live zur Aufführung kommen.

  • Audio-/Videoproduktionen
  • Podcasts
  • Filme
  • Kompositionsaufträge
  • Instrumentenkäufe
  • Publikationen
  • Projekte aus dem Gebiet der bildenden Künste
  • Stipendien für künstlerische Ausbildungen
  • Recherche- und Werkbeiträge
  • Preise

Gesuche können in folgenden Sparten eingereicht werden:

  • Theater
  • Tanz
  • Klassische Musik
  • Neue Musik: zeitgenössische klassische Musik, experimentelle und elektronische Musik
  • Jazz
  • Pop / Rock / Lyrics & Beats
  • Volksmusik
  • Spartenübergreifend: Kollaborationen (gemeinsamer künstlerischer Prozess) von Interpret:innen aus zwei oder mehr der obigen Sparten

Wir behalten uns vor, die von Ihnen gewählte Sparte zu ändern.

Spartenempfehlungen für die darstellenden Künste:
Zirkus → Theater (mit Live-Musik auch spartenübergreifend empfohlen)
Musical → Theater
Kleinkunst → Theater (ausser es ist ein primär musikalisches Projekt)
Tanztheater → Tanz oder spartenübergreifend
Musiktheater → Theater oder spartenübergreifend

Der Förderbeitrag ist auf maximal 5000 Franken begrenzt und soll einen wesentlichen Anteil zur Gesamtfinanzierung des Projekts leisten.

Nein, das ist nicht verpflichtend. Sie dürfen gerne auf unsere Unterstützung hinweisen. Unser Logo finden Sie hier.

Die Auszahlung des Förderbeitrags erfolgt erst nach Abschluss des Projekts
sowie nach Einreichung des Projektberichts, der Abrechnung und – falls
vorhanden – Fotos des Projekts und eines Pressespiegels.

Die Referenznummer wird mit der Förderzusage mitgeteilt.

Nachricht an: gesuche@interpretenstiftung.ch, oder telefonisch: +41 43 322 01 61

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